kurz:
Ein Recht ist einer Person zugeordnet
Eine Befugnis ist einer Handlung zugeordnet.
Eine staatliche Handlung beruht auf einer in einem Gesetz zugewiesenen staatlichen Aufgabe (materielles Recht).
Der Gesetzgeber legt fest, welche Befugnis zur Erledigung der Aufgabe notwendig und geeignet ist.
Das Gesetz kann die Verfügung über staatliche finanzielle Mittel ebenso regeln wie auch das Verhältnis zu einer Person (Bürger)
Wenn die Handlung ein Recht oder Grundrecht (Grundfreiheit) einer Person einschränkt, hat der Gesetzgeber die Aufgabe entsprechend präzise zu definieren und dieser Aufgabe die geeigneten, angemessenen (geeigneten) Befugnisse zuzuordnen. Dieses Gesetz kann mehrere Grundfreiheiten berühren und bedarf einer qualifizierten Mehrheit
Häufige Irrtümer
Eine Aufgabe enthält selbstständig auch Befugnisse
Eine Aufgabe lässt sich aus einer anderen Aufgabe (des gleichen Buches) ableiten
Eine Befugnis lässt sich von einer anderen Aufgabe ableiten
Abgeleitete Irrtümer
Das Jugendamt hat das Recht, angehört zu werden
Richtig: Das Jugendamt hat im Umfang des §50 Abs.2 Auskunft zu erteilen.
Der Verfahrensbeistand hat den Inhalt der Gespräche und das Ergebnis dem Gericht zu übermitteln.
Richtig: Der Verfahrensbeistand soll Gespräche führen. Für eine Auswertung, Speicherung und Übermittlung an Dritte hat der Verfahrensbeistand keine gesetzliche Aufgabe und Befugnis.