Daten vs Information

Begriffliche und systematische Abgrenzung: „Daten“ und „Informationen“

1. Daten im Sinne der DSGVO

„Daten“ sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen .


2. Daten

Als Daten wird jenes bezeichnet, was systemlos und ohne Kontext zur Auswertung zur Verfügung steht.

Die Güte der Daten wird durch den Zweck der Erhebung im Zusammenhang mit dem Zweck der Auswertung (Geeignetheit), der Integrität (Unveränderbarkeit, Reproduktion), Vollständigkeit und Prüfmethode bestimmt.

cave: Daten können auch unrichtig sein.


3. Informationen

„Informationen“ sind Verknüpfungen von Einzeldaten während dem Verarbeitungsschrittes der Auswertung und anschließender Bewertung.

Die reine Darstellung der Verknüpfungen ist bereits geeignet, ein Bild im Kopfe des Lesers über die betroffene Person zu erzeugen.

Informationen entstehen während des Verarbeitungsvorgangs fortwährend und bilden mit Abschluss der Bewertung die Information über das Ergebnis.

Dieses Ergebnis soll eine Entscheidung vorbereiten oder herbeiführen.

Entweder ruht das zukünftige eigene Handeln in Bezug auf die betroffene Person auf dieser Information oder es soll ein Dritter zur Handlung an der betroffenen Person angeregt werden.


4. Fazit

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten kann nicht objektiv sein. Diese fehlende Objektivität ist für reines Verwaltungshandeln in der Regel unschädlich.